Rückkehr zum Sportbetrieb


Am Mittwoch, den 06.05.2020, hat die Landesregierung NRW beschlossen, dass Sportvereine unter definierten Bedingungen ihren Sportbetrieb wiederaufnehmen dürfen. Auch der Aachener Fecht- Club 1930 e.V. will diese Möglichkeit wahrnehmen.

Der verantwortungsbewusste Wieder-Einstieg in den Sportbetrieb ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft, v.a. im Bereich der Hygiene und Desinfektion. Maßgeblich ist die Corona-Schutzverordnung vom 11.05.2020, zudem orientieren wir uns an den Empfehlungen des DOSB, des LSB NRW sowie den sportartspezifischen Übergangsrichtlinien.

Auf dieser Seite erfahrt Ihr, wie wir den Sportbetrieb behutsam wieder hochfahren.

Für die Wiederaufnahme gilt:
  • Der Vorstand koordiniert sämtliche Trainingsangebote, die jetzt wieder anlaufen sollen.
  • Die bisherigen Trainingszeiten werden beibehalten. Für die konkrete Belegung der Sporthalle gelten besondere Bedingungen: a) Entzerrung der Start- und Endzeiten; b) Pufferzeiten zwischen den Angeboten (mind. 15 Minuten, besser 30).
  • Wesentliche Voraussetzung für die Durchführung von Trainingseinheiten ist das jeweils gültige Hygienekonzept des Aachener Fecht-Clubs 1930 e.V.
  • Es werden feste, verkleinerte, Trainingsgruppen gebildet.
  • Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste (inkl. Tel.-Nr. / E-Mail) erstellt und aufbewahrt. Jedes Training wird dokumentiert. So können im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden. Der Trainer bzw. der Leiter des Trainings ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmerlisten erstellt werden.
  • Das Trainingskonzept orientiert sich an den Übergangsrichtlinien des Fachverbandes.
  • Die Trainer, die in der „Corona-Zeit“ eingesetzt werden, erhalten einen entsprechenden Leitfaden.
  • Ein Training ohne Abstimmung mit dem Vorstand ist NICHT möglich!

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